
Selbsthilfe, neue Medien und Datenschutz
Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO
Seit dem 25.5.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung, kurz: DSGVO. Viele der Inhalte galten auch vorher schon in dem Bundesdatenschutzgesetz. Doch was bedeutet dies für Selbsthilfegruppen?
Diese Frage ist nicht mit einigen Sätzen zu klären, aber grundsätzlich gilt: In der Selbsthilfe werden sensible Daten verarbeitet (Name, Krankheit, Adressen, ggf. Fotos) und daher muss jeder in einer Selbsthilfegruppe, auf jeden Fall aber die zuständige Person, die die Gruppen organisiert und die Daten speichert, auf den Datenschutz achten. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten muss selbstverständlich sein!
SEKIS bietet im Rahmen seines Fortbildungsprogramms zweimal jährlich eine Fortbildung für Selbsthilfegruppen an. Gerne kann zudem für größere Organisationen mit vielen Selbsthilfegruppen auch ein gesonderter Termin vereinbart werden.
Oberstes Ziel: Datenminimierung!
Jede Person, die Daten seiner Gruppenmitglieder speichert, sollte sich immer fragen: brauche ich diese Daten wirklich? Je weniger Daten man sammelt, desto weniger Angriffsfläche bietet man. Datenminimierung mindert also auch grundsätzlich die Möglichkeit eines Missbrauchs oder Verlustes.
Webseite
Sollte eine Selbsthilfegruppe eine eigene Webseite haben, so ist die wichtigste Aufgabe erst einmal, das Impressum richtig zu erstellen. Tipps dau finden Sie bei NAKOS und bei Selbsthilfe-sicher-im- netz.de.
Achten Sie unbedingt auch auf Persönlichkeitsrechte! Sind die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden? Haben Sie das Einverständnis schriftlich?
Nennen Sie auch immer die Fotoquellen. Insbesondere wenn Sie Fotos nutzen, die nicht von Ihnen sind. Haben Sie Fotos gekauft, achten Sie auch auf die Ablaufzeit der Fotonutzungsrechte!
Weiterführende Links
NAKOS und die landesweite Selbsthilfe-Kontaktstelle in Bayern, Seko, haben viele wertvolle Tipps für Selbsthilfegruppen und -organisationen zum Thema Datenschutz zusammengestellt.